Zahn / Von der Untersuchung bis zur Erstattung

Von der Untersuchung bis zur Erstattung

Die DKV als Wegbegleiter

Wir unterstützen Sie!

Die DKV begleitet Sie auf Ihrem Weg vom Zahnschmerz bis zur Zahnarztrechnung.

Sie haben Zahnschmerzen? Eine Frau greift sich an die schmerzende Backe

Zahnschmerz – Wie geht es weiter?

Wenn Sie Zahnschmerzen haben, ist ein Zahnarztbesuch meist unumgänglich.

Bei akuten Zahnschmerzen oder defektem Zahnersatz ist es wichtig, so schnell wie möglich Ihren Zahnarzt aufzusuchen. Dieser verschafft sich einen Überblick. Er klärt Sie über den Befund sowie die Behandlungsmöglichkeiten auf und kann – wenn nötig – erste schmerzstillende Therapien durchführen.

Bei dieser Vorbehandlung achtet Ihr Zahnarzt auf Entzündungen, kariöse Stellen und die allgemeine Mundhygiene. Viele Beschwerden kann Ihr Zahnarzt direkt behandeln – wie zum Beispiel das kleine Loch im Zahn, das mit einer Füllung verschlossen wird.

Darüberhinausgehende Maßnahmen bedürfen aber der Terminabsprache mit Ihrem Zahnarzt, da mehr Zeit und Vorbereitung nötig ist. Hierzu zählen beispielsweise Kronen, Brücken und Prothesen oder auch die Versorgung mit einem Implantat.
In diesen Fällen erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan, der die weiteren Behandlungsschritte sowie deren Kosten wiedergibt.

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Bei Schmerzen und akuten Notfällen ist Ihr Zahnarzt verpflichtet, Sie zu behandeln – auch wenn Sie keinen Termin haben.

Hilfreiche Links

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Wir helfen Ihnen gern weiter.

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Samstagabend 23 Uhr – unerträglicher Zahnschmerz. Wer hilft mir jetzt?

Hierzu bietet jedes Bundesland über die eigene Landeszahnärztekammer einen zahnmedizinischen Notdienst an. Dieser hilft in der Regel in der Nacht, an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie Brückentagen – außerhalb der normalen Öffnungszeiten Ihres Hauszahnarztes. Nehmen Sie bitte in jedem Fall vorab Telefonkontakt mit dem Notdienst auf. Besuchen Sie die Notdienstseite Ihres Bundeslandes, um eine Notfallpraxis in Ihrer Nähe zu finden.

Heil- und Kostenplan - der Kostenvoranschlag Ihres Zahnarztes

Guter Rat ist teuer? Das muss nicht sein!

Ihr Zahnarzt erstellt Ihnen vor Behandlungsbeginn einen spezifizierten Heil- und Kostenplan. Dieser muss die gesamte Behandlung wiederspiegeln (Gesamtsanierungskonzept).

Neben den Honorarkosten sollten auch die Material- und Laborkosten spezifiziert ausgewiesen sein.

Wenn Sie wissen möchten, ob die geplante Maßnahme in Ihrem Versicherungsschutz enthalten ist und in welcher Höhe wir uns an den Kosten beteiligen, reichen Sie uns Ihren Heil- und Kostenplan ein.

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Wenn Sie gesetzlich versichert sind, erfolgt die Übermittlung des Heil- und Kostenplanes an Ihre gesetzliche Krankenversicherung direkt über den Zahnarzt. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über die Höhe des Festzuschusses. Wenn Sie eine Zahn-Zusatzversicherung haben, benötigen wir auch diesen Nachweis.

Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Eigenanteil an der geplanten Behandlung ist? Dann benötigen wir diese Unterlagen von Ihnen:

Hier können Sie alle erforderlichen Dokumente einreichen

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Nur wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen, können wir Sie konkret über unsere Leistungen informieren.

Wie läuft das eigentlich bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung?

Sehen Sie hier die einzelnen Stationen Ihres Heil- und Kostenplanes:

Sehen Sie hier die einzelnen Stationen Ihres Heil- und Kostenplanes

Sie haben eine Zahnarztrechnung erhalten? Wir informieren Sie, wie Sie Ihre versicherten Leistungen erhalten.

Ihre Zahnbehandlung ist abgeschlossen. Was Sie nun tun müssen, um die mit uns vereinbarten Leistungen zu erhalten, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Hier können Sie alle erforderlichen Dokumente einreichen

In der Zukunft perfekt abgesichert – Wir helfen gern mit den Produkten der DKV.

Frau lächelt in die Kamera

Wir haben das passende Produkt für Sie!

Denken Sie jetzt schon an Ihre Zähne und nicht erst, wenn Zahnersatz oder eine Behandlung erforderlich ist.

Weiterempfehlung

Haben Sie Fragen?

Wie reiche ich meinen Heil- und Kostenplan ein?

Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Am schnellsten und bequemsten geht das online über “Meine Versicherungen“. Oder nutzen Sie die “Meine DKV-App“ auf Ihrem Smartphone. Alternativ können Sie die Dokumente auch in unserem “Belegupload“ hochladen.

Selbstverständlich können Sie alle Schriftstücke auch postalisch einreichen. Die Adresse für die Einreichung des Leistungsantrags lautet:

DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln

Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?

Erstattet die DKV die Kosten für die Erstellung eines Heil- und Kostenplans?

Die Kosten für das Erstellen eines Heil- und Kostenplans übernimmt die DKV im tariflichen Umfang. Die Berechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Gebühren liegen zwischen 28,45 Euro und 43,30 Euro.

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Welche Angaben muss ein Heil- und Kostenplan beinhalten?

Der Heil- und Kostenplan für privatzahnärztliche Behandlungen ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Der Inhalt ist so zu gestalten, dass der Patient die Behandlung und die veranschlagten Kosten und Leistungen nachvollziehen kann. Folgende Angaben sind wichtig:

  • Name und Anschrift des Zahnarztes/Stempel
  • Name und Anschrift des Patienten
  • Ausstellungsdatum
  • Bezeichnung „Heil- und Kostenplan“ oder „Kostenvoranschlag“
  • Zahnschema mit dem Befund und Behandlungsplan
  • Spezifikation der geplanten Leistungen
  • Bezeichnung der zu behandelnden Zähne
  • Anzahl der jeweiligen Leistungen
  • Nummern der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ)
  • Leistungstext der Gebührenordnungsnummer
  • Gebührenfaktor/Steigerungssatz/Multiplikator und Einzelbeträge
  • Material- und Laborkosten
  • Gesamtsumme
  • ggf. vorhersehbare Begründungen, wobei der Zahnarzt zur Begründung erst bei Erstellung der Rechnung verpflichtet ist
  • ggf. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. eines anderen Kostenträgers (z. B. Beihilfe)

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Muss ich den Heil- und Kostenplan bei der DKV einreichen?

Wir empfehlen Ihnen, den Heil- und Kostenplan grundsätzlich vor Beginn der Behandlung einzureichen. So können wir im Vorhinein klären, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht.
 

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Wenn Sie gesetzlich versichert sind, erfolgt die Übermittlung des Heil- und Kostenplans an Ihre gesetzliche Krankenversicherung direkt über den Zahnarzt. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über die Höhe des Festzuschusses. Bitte reichen Sie uns diese zusammen mit dem Heil- und Kostenplan ein.

Zur Einreichung stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Am schnellsten und bequemsten geht das online über “Meine Versicherungen“. Oder nutzen Sie die die “Meine DKV-App“ auf Ihrem Smartphone. Alternativ können Sie die Dokumente auch in unseren “Belegupload“ hochladen.

Selbstverständlich können Sie alle Schriftstücke auch postalisch einreichen. Die Adresse für die Einreichung des Leistungsantrags lautet:

DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln.

Was Sie beim Einreichen von Heil- und Kostenplänen sonst noch beachten sollten, erfahren Sie in unserer Checkliste im Downloadcenter.

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Bekomme ich geringere Leistungen, wenn ich vorab keinen Heil- und Kostenplan einreiche?

Ob die Einreichung des Kostenplans zwingend erforderlich ist, da es Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch hat, hängt von Ihrem konkret versicherten Tarif ab. In folgenden Tarifen ist das der Fall:

  • Basistarif BT mit den Tarifstufen BTN, BTB
  • Standardtarif ST mit den Tarifstufen STN, STB
  • Ergänzungstarife zur gesetzlichen Krankenversicherung: Tarif AZT, Tarif EG, Tarif ZAS, Tarif ZEG, Tarif Z1

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Ich habe einen Heil- und Kostenplan erhalten. Reicht Ihnen dieser zur Erstattung aus?

Nein, in der privaten Krankenversicherung leisten wir nur für bereits durchgeführte Behandlungen. Ihr Zahnarzt stellt Ihnen nach Abschluss der Behandlung/Teilbehandlung eine spezifizierte Rechnung aus.

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Wie reiche ich meine Rechnung ein?

Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Am schnellsten und bequemsten geht das online über “Meine Versicherungen“. Oder nutzen Sie die “Meine DKV-App“ auf Ihrem Smartphone. Alternativ können Sie die Dokumente auch in unserem “Belegupload“ hochladen.

Selbstverständlich können Sie alle Schriftstücke auch postalisch einreichen. Die Adresse für die Einreichung des Leistungsantrags lautet:

DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln.

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Ich habe eine Zahnarztrechnung, wie muss ich mich nun verhalten? Welche Belege soll ich Ihnen einreichen?

Bitte reichen Sie uns die Zahnarztrechnung vollständig mit allen Seiten und Anlagen (z. B. Material- und Laborkosten) ein.
 

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Wenn Sie gesetzlich versichert sind, denken Sie bitte daran, dass wir auch die bestätigte Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung benötigen.

Zur Einreichung stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Am schnellsten und bequemsten geht das online über “Meine Versicherungen“. Oder nutzen Sie die “Meine DKV-App“ auf Ihrem Smartphone. Alternativ können Sie die Dokumente auch in unserem “Belegupload“ hochladen.

Selbstverständlich können Sie alle Schriftstücke auch postalisch einreichen. Die Adresse für die Einreichung des Leistungsantrags lautet:

DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln.

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Kann ich meine Implantat-Rechnung bereits einreichen, bevor die anschließende Zahnersatzmaßnahme erfolgt ist?

Wir benötigen eine Rechnung, aus der die gesamte Behandlung hervorgeht. Ist uns der Umfang der kompletten Behandlung durch die Vorlage des Heil- und Kostenplans (bei Zahnzusatzversicherungen inkl. Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung) bekannt, so können Sie uns auch gern Ihre Teilrechnungen zukommen lassen.

Dies gilt natürlich auch, wenn die Implantation und der Zahnersatz bei unterschiedlichen Zahnärzten durchgeführt werden.

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