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Damit Sie sich jederzeit auf Ihren Versicherungsschutz verlassen können

Warum sich Beiträge ändern können
Informationen zur Beitragsänderung ab 1.7.2024

Herzlich willkommen – schön, dass Sie da sind.

Sie interessieren sich für die Hintergründe Ihrer Beitragsänderung und der Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung? Zu den wichtigsten Themen haben wir Informationen für Sie zusammengestellt.

Warum müssen wir Beiträge anpassen?

Damit wir das vertraglich vereinbarte Leistungsversprechen dauerhaft erfüllen können, vergleichen wir einmal jährlich die erforderlichen Versicherungsleistungen mit den kalkulierten. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. In den Tarifen, für die wir eine Alterungsrückstellung bilden, gilt dasselbe auch für die Sterbewahrscheinlichkeiten.

Ergibt dieser Vergleich eine Abweichung von mehr als dem tariflich oder gesetzlich festgelegten Prozentsatz, müssen wir die Beiträge überprüfen. Je nach Ergebnis führt die Überprüfung dazu, dass wir die Beiträge neu kalkulieren müssen. Dabei dürfen wir auch eine festgelegte Selbstbeteiligung ändern.

Erklärfilm „Grundzüge einer Beitragsanpassung einfach erklärt“

Beiträge können sich sprunghaft entwickeln - warum ist das so?

Wenn z.B. die Versicherungsleistungen mehrere Jahre lang ansteigen, aber der oben beschriebene Vergleich unter der festgelegten Schwelle bleibt, dürfen wir veränderte Rahmenbedingungen nicht in die Beiträge einfließen lassen. Erst wenn die vorgegebene Schwelle überschritten wird, sind alle Entwicklungen der letzten Jahre in der Berechnung der neuen Beiträge zu berücksichtigen. Dabei werden dann alle Rechnungsgrundlagen (u.a. Versicherungsleistungen, Rechnungszins, Kündigungsverhalten und Sterbewahrscheinlichkeiten) überprüft und, falls notwendig, berichtigt. Nach einer längeren beitragsstabilen Entwicklung kann eine dann erforderliche Anpassung der Beiträge somit sprunghaft wirken.

Was genau ist der Rechnungszins?

Mit dem Rechnungszins verzinsen wir jährlich die Beitragsanteile, die den Alterungsrückstellungen zugeschrieben werden. In den vergangenen zehn Jahren mussten wir wegen der andauernden Niedrigzinsphase bei einigen Tarifen den Rechnungszins senken. Ein geringerer Rechnungszins führt zu höheren Beiträgen.
Die Zinsentwicklung des vergangenen Jahres fließt in den Rechnungszins der kommenden Beitragsanpassung ein. Das gestiegene Zinsniveau an den Kapitalmärkten wird jedoch in der Kalkulation erst zeitverzögert in voller Höhe ankommen, da dieses nur auf die Neu- und Wiederanlage wirkt. Es kann in einigen Fällen sogar immer noch notwendig sein, trotz derzeit wieder steigender Zinsen am Kapitalmarkt den Rechnungszins ggf. zu senken. Dies gilt vor allem für die Tarife, die über eine längere Zeit beitragsstabil waren und nun eine Beitragsanpassung erhalten. Die anzusetzenden Rechnungszinsen und das gesamte Beitragsanpassungsverfahren werden von einem Treuhänder kontrolliert und genehmigt.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für Beitragsanpassungen?

Die rechtlichen Grundlagen für Beitragsanpassungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, § 203 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), § 155  des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV).

Wer kontrolliert für Sie, ob wir die Beiträge richtig kalkuliert haben?

Der verantwortliche Aktuar muss sicherstellen, dass die Kalkulation in der privaten Krankenversicherung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen erfolgt. Anschließend legen wir die Neukalkulation bei Beitragsanpassungen dem unabhängigen mathematischen Treuhänder vor.

Der unabhängige Treuhänder prüft nicht nur die inhaltliche Korrektheit der Kalkulation. Er kontrolliert auch, ob dabei alle Rechtsvorschriften eingehalten wurden. Damit eine Beitragsanpassung wirksam wird, muss der Treuhänder zustimmen.

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Was sind eigentlich Alterungsrückstellungen?

Alterungsrückstellungen sind ein wesentliches Element der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung. Das heißt: Während der Vertragslaufzeit legen wir automatisch Teile der Beiträge zurück. Ziel ist es, dass die Beiträge nicht allein aufgrund des Älterwerdens steigen. Wie funktioniert das?

Mit dem Lebensalter steigen – statistisch gesehen – die Ausgaben für Gesundheitsleistungen. Deshalb müssten auch die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen. Damit dies verhindert wird, zahlen Versicherte anfangs einen zusätzlichen Beitrag, um die im Alter anfallenden Krankheitskosten zu decken. Dieser Teil des Beitrags wird als Alterungsrückstellung am Kapitalmarkt verzinslich angelegt. Wenn im höheren Alter die Ausgaben für Gesundheitsleistungen dann über dem Beitrag liegen, entnehmen wir die benötigten Mittel aus den Alterungsrückstellungen.

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Übrigens: Mit einem höheren Beitrag fließt mehr Geld in den Aufbau von Alterungsrückstellungen. Diese dient zur Stabilisierung der Beiträge im Alter.
Werden am Kapitalmarkt mehr Zinsen erzielt als einkalkuliert, bilden wir daraus eine zusätzliche Alterungsrückstellung. Diese nutzen wir ebenfalls zur Stabilisierung der Beiträge im Alter.

Alterungsrückstellungen bilden wir übrigens nur für Tarife, die wir nach Art der Lebensversicherung kalkulieren.

Ihnen kommt es so vor, als würden wir die Beiträge dauernd erhöhen? Und Sie machen sich Sorgen, wie das weitergehen soll?

Das verstehen wir. Auch wenn wir uns öfter in einem Jahr dazu bei Ihnen melden, sind meistens unterschiedliche Vertragsteile betroffen.

Die Kosten und damit die Leistungsausgaben im Gesundheitswesen steigen von Jahr zu Jahr. In vielen Bereichen versuchen wir, Beitragserhöhungen entgegen zu wirken. Wir erstatten nicht nur Rechnungen, sondern unterstützen unsere Kunden aktiv in schwierigen Lebenssituationen. Ziel ist es, die Behandlungskosten zu senken und die Qualität der Behandlungen zu verbessern.

Viele Faktoren beeinflussen die Beiträge. Dazu können auch gesetzliche Regelungen gehören, die zu höheren Leistungen führen. Daher können wir nicht sagen, wie sich die Beiträge in Zukunft entwickeln werden.

Warum werden meine Beiträge erhöht, obwohl ich keine Leistungen in Anspruch genommen habe?

Ihre Krankenversicherung basiert auf der Solidarität innerhalb der Versichertengemeinschaft.

Bei Versicherungsbeginn richtet sich Ihr zu zahlender Beitrag unter anderem nach Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Danach spielt die Entwicklung des persönlichen Gesundheitszustandes bei der Berechnung des Beitrags keine Rolle mehr.

Wenn die Leistungsausgaben innerhalb des Tarifs insgesamt steigen, gehen die zusätzlichen Kosten in die Kalkulation für alle Versicherten ein. Jeder Versicherte kann also darauf zählen, selbst bei schwerer Krankheit nicht in finanzielle Not zu geraten. Wer seine Versicherung stärker in Anspruch nehmen muss, wird von denen mitgetragen, die das Glück haben, gesund zu bleiben. Dafür sorgt eine starke Versichertengemeinschaft.

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Deshalb gilt: Auch wenn Sie selbst keine Leistungen benötigen, können wir nicht auf den höheren Beitrag verzichten.

Kann ich meinen Versicherungsschutz ändern?

Sie haben grundsätzlich das Recht, in einen anderen Tarif zu wechseln. So sieht es § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes vor.

Oftmals ist aber ein Tarifwechsel nur auf den ersten Blick attraktiv. Wenn Sie über eine Umstellung Ihrer Versicherung nachdenken, beachten Sie bitte Folgendes:

Einer Beitragsersparnis stehen in der Regel Verschlechterungen beim Versicherungsschutz gegenüber. Eine spätere Erweiterung des Versicherungsschutzes ist nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Auch wenn zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal ein höherer Versicherungsschutz bestanden hat.

Die Gesundheitsprüfung kann beispielsweise dazu führen, dass wir Ihnen den gewünschten Tarif nur mit einem versicherungsmedizinischen Zuschlag anbieten können. Dieser Zuschlag wird für eine Erkrankung erhoben, die Einfluss auf die voraussichtlichen Krankheitskosten der versicherten Person hat.

Auch im neuen Tarif kann es künftig zu Beitragserhöhungen kommen.

Ich bin von einer Beitragsänderung betroffen. Kann ich meine Versicherungen kündigen?

Bei einer Beitragserhöhung in der Krankenversicherung können Sie den betroffenen Vertragsteil zum Zeitpunkt der Beitragsanpassung außerordentlich kündigen. So sieht es § 205 des Versicherungsvertragsgesetzes vor.

Die Kündigung muss innerhalb von zwei Monaten nach unserem Informationsbrief zur Beitragsanpassung erfolgen.

Das sollten Sie vor einer Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung wissen:

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Alterungsrückstellungen: Nach einer Kündigung besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Mitgabe von Alterungsrückstellungen. In den Fällen, in denen eine Mitgabe möglich ist, ist diese auf die Höhe des sogenannten Übertragungswertes begrenzt. Der Übertragungswert entspricht dem Aufbau der Alterungssrückstellungen auf Niveau des Basistarifs.

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Neues Eintrittsalter heißt meist auch ein höherer Beitrag: Kündigen Sie Ihren Vertrag, müssen Sie bei einem Neuabschluss mit einem höherem Beitrag sowie einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen. Letztere kann auch zu Beitragszuschlägen oder Ausschlüssen von Leistungen führen.

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Unterschiede beim Leistungsumfang: Die mit uns vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben Ihnen erhalten - das versprechen wir Ihnen als Ihr zuverlässiger Vertragspartner.
Das Leistungsversprechen kann bei einem neuen Versicherer geringer sein. Beispielsweise können Zahnbehandlungen beim neuen Versicherer in den ersten Jahren begrenzt sein.

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Versicherungspflicht: In Deutschland ist jeder gesetzlich dazu verpflichtet, kranken- und pflegeversichert zu sein. Deshalb benötigen wir von Ihnen eine Bescheinigung des neuen Versicherers, dass für Sie ununterbrochener Krankenversicherungsschutz besteht.

Sie benötigen eine Bescheinigung für den Arbeitgeber oder das Finanzamt?

Hier erhalten Sie schnell und unkompliziert Bescheinigungen zu Ihrem Vertrag.

Bescheinigungen über die Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz zur Vorlage beim Arbeitgeber oder Dienstherrn

Die Bescheinigung über die steuerlich absetzbaren Beiträge für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung erhalten Sie mit den Unterlagen zur Beitragsanpassung. Diese Beträge können im Lohnsteuerabzugsverfahren steuersenkend für Sie berücksichtigt werden.

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Unser Tipp: Für die steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen genügt es, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber eine Kopie der Bescheinigung aus dem Vorjahr zukommen lassen. Alternativ können Sie auch die Bescheinigung über die gemeldeten Beiträge nutzen, die wir jährlich im Januar verschicken. Sollten sich die Beiträge in der Zwischenzeit geändert haben, findet eine Abrechnung im Januar eines jeden Jahres im Zuge der Meldung der steuerlich absetzbaren Beiträge an die Finanzbehörde statt.

Bescheinigung über steuerlich absetzbare Vorsorgeaufwendungen

Ihre steuerlich absetzbaren Beiträge der Kranken- und Pflegepflichtversicherung melden wir immer im Januar eines Jahres an die Finanzbehörde. Darüber erhalten Sie automatisch eine Bescheinigung. Sie können diese für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen.

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Übrigens: Ihre Zustimmung zur Meldung der steuerlich absetzbaren Beiträge ist ab dem Veranlagungsjahr 2019 nicht mehr erforderlich.

Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber

Bei privatversicherten Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung (KKV und PPV). Grundsätzlich ist der Zuschuss auf die Hälfte des zu zahlenden Beitrags der KKV und PPV begrenzt.
Im Jahr 2024 beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur KKV 421,76 Euro monatlich. Und zur PPV 87,98 Euro monatlich. Haben wir in unseren Unterlagen vermerkt, dass Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber wünschen? Dann liegt die Bescheinigung den Unterlagen zur Beitragsanpassung bei.

Unsere App „Meine DKV“ - schnell, flexibel und unkompliziert
Nutzen Sie bereits unsere App? Hier können Sie viele Anliegen rund um Ihre Gesundheit ganz einfach managen - von der Einreichung von Rechnungsbelegen bis hin zur Adress- oder Vertragsänderung. Laden Sie die App „Meine DKV“ noch heute auf Ihr Handy. So profitieren Sie immer von unseren Services - egal wo Sie sind!

Möchten Sie Post von uns künftig auch digital erhalten? Dann ist zusätzlich der persönliche Kundenbereich „Meine Versicherungen“ genau das Richtige für Sie! Registrieren Sie sich direkt aus unserer App „Meine DKV“ oder unter www.dkv.com/meineversicherungen - der Schlüssel zu einer komplett digitalen Kommunikation.

 

„Meine DKV App“ herunterladen

Die „Meine DKV App“ ist für alle Kunden, egal ob vollversichert oder zusatzversichert, kostenlos in den Online-Stores erhältlich.

Alternativ können Sie auch diese Links nutzen:

> iOS: direkt zum Apple Store
> Android: direkt zu google Play

Hinweis: Voraussetzung zur Nutzung des Service ist ein bestehender Versicherungsschutz bei der DKV, der die Erstattung von ambulanten Arzt- bzw. Zahnarztrechnungen oder stationären Arztrechnungen vorsieht.

 

Erklärfilm „Verträge einfach digital verwalten: DKV Kundenportal „Meine Versicherungen“

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